Erste Regierung geht hart gegen “Heiz-Sünder” vor: Drei (!) Jahre Haft drohen
Wer’s bei einer Gas-Krise daheim wärmer als 19 Grad hat oder das Wasser im Pool zu sehr wärmt, der muss in der Schweiz mit einer harten Gefängnisstrafe rechnen: Das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung sieht hohe Geldstrafen vor – und für ganz schlimme “Heiz-Sünder” sogar bis zu drei Jahren Haft.
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