Im deutschen Lüneburg hat jetzt das Oberverwaltungsgericht die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt, wie mehrere deutsche Medien am Donnerstag berichten. Eine derartige Maßnahme sei zur Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, führte das Gericht als Begründung an, womit die Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.

Der 13. Senat des Gerichts entschied nun, diese Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen. (Az.: 13 MN 477/21). Geklagt hatte ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.

2G setzt Handel unter Druck

Der Handelsverband hatte die Regel bereits im Vorfeld scharf kritisiert und erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme.

In Schleswig-Holstein war diese Woche ein Eilantrag der Woolworth GmbH gegen die 2G-Regel vom zuständigen Gericht abgelehnt worden. (APA/red)