Ende August 2021 war der ehemalige Vize-Kanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Zwölf Monate auf Bewährung lautete das Urteil gegen den mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller. Es ging dabei um Gesetzeskauf. Der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ zuvor insgesamt 12.000 Euro gespendet.

Das OLG nennt eine Reihe haarsträubender Mängel

Nun wurde das Urteil in zweiter Instanz aufgehoben. Die Begründung ist eine einzige schallende Ohrfeige für das Wiener Gericht und die WKStA. Das Oberlandesgericht (OLG) listet nämlich eine ganze Reihe an Mängeln in der Urteilsbegründung auf, und die sind teilweise sogar schwerwiegend. So seien entlastende Chatnachrichten in erster Instanz nicht ausreichend gewürdigt worden. Die Urteilsbegründung des Erstgerichts sei darüber hinaus in sich widersprüchlich. Das Objektivitätsgebot in der Beweiswürdigung werde verletzt. Mehr noch: Für die Feststellungen des Landesgerichts hätten sogar Beweisergebnisse gefehlt.

Fazit: Der Prozess muss wiederholt werden. Strache zeigte sich auf Twitter „froh über die Entscheidung des OLG“. Er werde im neu durchzuführenden Verfahren seine Unschuld beweisen, erklärte er.

Im zweiten "Nach-Ibiza-Prozess" freigesprochen

Seit Veröffentlichung des Ibiza-Videos wurden zwei Prozesse gegen Strache geführt. Auf den Prikraf-Strafprozess folgte noch ein Bestechungs-Prozess rund um den mitangeklagten Unternehmer Siegfried Stieglitz. Beide wurden Ende Juli freigesprochen. Strache war dabei vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft zu haben. Dafür konnte das Gerichte keine ausreichende Beweislage vorfinden.