Ist der Preis an den Strombörsen höher, soll die Differenz an die Regierungen der EU-Länder fließen, die damit wiederum Hilfsprogramme finanzieren sollen. Dies soll für Energie-Unternehmen gelten, die Strom unter anderem aus Wind- und Solarenergie sowie Kohle und Kernkraft herstellen. Für Gas- und Kohlekraftwerke soll dies nicht gelten. Ein genauer Preis pro Megawattstunde stand nicht in dem Gesetzentwurf, die entsprechenden Stellen waren noch mit einem “X” versehen.

Aktuell erzielen Produzenten von Öko-, Kohle- oder Atomstrom nach Kommissionsangaben enorme Gewinne. Denn im europäischen Strommarkt gilt das Merit-Order-Prinzip, wonach die Kosten der letzten zur Deckung der Nachfrage herangezogenen Stromquelle den Preis für alle Marktteilnehmer bestimmen. Derzeit sind das die Gaskraftwerke. Das treibt die Strompreise.

Von der Leyen zur Lage der Union

Laut dem Kommissionsvorschlag will die Brüsseler Behörde zudem eine verpflichtende “Solidaritätsabgabe” von Öl-, Gas- und Kohlekonzernen erheben. Diese soll sich danach richten, um wie viel der Gewinn im Jahr 2022 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen ist.

Außerdem sieht der Verordnungsentwurf, über den zunächst die “Süddeutsche Zeitung” berichtet hatte, ein verbindliches Ziel für die Senkung des Stromverbrauchs zu Spitzenzeiten vor. Die Prozentzahl stand noch nicht fest. In einem früheren Kommissionsvorschlag war von durchschnittlich mindestens fünf Prozent die Rede. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hält am Mittwoch im EU-Parlament in Straßburg ihre jährliche Rede zur Lage der Union. Es wurde erwartet, dass sie bei der Gelegenheit zumindest Teile der Vorschläge vorstellen wird. Sie basieren auf Diskussionen der europäischen Energieminister, die sich am Freitag zu einer Dringlichkeitssitzung in Brüssel getroffen hatten.