Die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtswidrig. Die Anpassung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen familiären Steuervorteilen für EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben, verstoße gegen Unionsrecht, kommen die Luxemburger Richter in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zum Schluss. (Rechtssache C-328/20)

Türkis-Blaues Projekt

Österreich drohen nun Nachzahlungen. Man sei “für alle etwaigen Rechtsfolgen durch das Urteil des Gerichtshofs vorbereitet”, hieß es zuletzt aus dem Familienministerium. Ressortchefin Susanne Raab (ÖVP) hat laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung im Mai bereits Rückstellungen von 220 Millionen Euro für mögliche Nachzahlungen gebildet.

Die Indexierung der Familienbeihilfe war ein Prestigeprojekt der ersten türkis-blauen Regierung. Familienleistungen und Kinderabsetzbeträge für in Österreich arbeitende EU-Bürger wurden an die Lebenserhaltungskosten in dem Land, in dem die Kinder leben, angepasst. Während Berechtigte etwa durch die Indexierung für Kinder in Irland mehr bekommen, gibt es für Kinder in Rumänien nicht einmal die Hälfte von dem, was für ein Kind in Österreich ausgezahlt wird.

Ist auf Folgen des Urteils vorbereitet: Familienministerin Susanne Raab (ÖVP)

Brüssel reichte Klage ein

Die EU-Kommission war der Auffassung, dass dies gegen die EU-Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoße und diskriminierend sei. Die Brüsseler Behörde reichte im Mai 2020 beim EuGH Klage ein.

61 Millionen Euro nach Rumänien ...

Für 414.899 Kinder mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft wurden 2021 laut Auskunft des Finanzministeriums 584 Millionen Euro überwiesen. Ein großer Teil des Geldes ging an Kinder aus Rumänien (61,6 Millionen Euro) gefolgt von deutschen Kindern (52 Millionen Euro). 44,6 Millionen Euro wurden an Familien aus der Türkei überwiesen.

Auch an Syrer und Afghanen wurden Millionen überwiesen

Die Anfrage der FPÖ an Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zeigt auch auf, wie viel Geld im Vorjahr an Familien floss, die großteils während der Flüchtlingskrise 2015 nach Österreich gekommen waren. 25.000 Empfänger mit syrischer Staatsbürgerschaft erhielten 33,8 Millionen Euro. An 15.000 afghanische Familien wurden 21 Millionen Euro überwiesen.  an knapp 15.000 Afghanen flossen 21 Millionen. Übrigens: 125.000 der ausländischen Kinder, für die der österreichische Staat Beihilfe zahlt, lebten im EU- oder EWR-Raum oder in der Schweiz.

Ist die Indexierung der Beihilfe diskriminiserend?