Um Geld aus der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) zu erhalten, hat Polen bereits im Mai 2021 seinen Aufbauplan eingereicht. Die Auszahlungen aus dem milliardenschweren EU-Topf dürften sich jedoch weiter verzögern: Die Kommission hält die jüngsten Änderungen des polnischen Justizsystem – die gegen EU-Recht verstoßen haben – nach wie vor für unzureichend.

Strittige Bestimmungen nicht aufgehoben

Die Brüsseler Behörde machte in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof deutlich, dass strittige Bestimmungen nach einer ersten Analyse nicht aufgehoben wurden. Relevant ist diese vor allem deshalb, weil die Regierung in Warschau zuletzt gehofft hatte, Zugriff auf Gelder von bis zu 35 Milliarden Euro zu bekommen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abfedern zu können.

Disziplinarkammer verstoße gegen EU-Recht

Im Juli des vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Polens Disziplinarkammer, die jeden Richter und Staatsanwalt bestrafen und entlassen konnte, gegen europäisches Recht verstößt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen forderte Polen daraufhin auf, diese Justiz-Reformen zurückzunehmen. Davon hat Polen sich Mitte Juni verabschiedet und durch eine neue “Kammer für berufliche Verantwortung” ersetzt. Richter, die bisher in der Disziplinarkammer tätig waren, werden in andere Positionen am Obersten Gerichtshof versetzt oder können in den Ruhestand wechseln.