Zuvor hatte der EuGH in Luxemburg festgestellt, dass Deutschland wegen jahrelanger Überschreitung der NO2-Grenzwerte in vielen Städten EU-Recht gebrochen hat. Die EU-Kommission hatte Deutschland 2018 verklagt und bekam am Donnerstag in vollem Umfang Recht.

Die Sprecherin betonte, bei der Wahl der Mittel für saubere Luft hätten die EU-Staaten freie Hand, doch müssten die Maßnahmen wirksam sein und das Problem so schnell wie möglich lösen. “Deshalb müssen die Maßnahmen die wichtigsten Ursachen der Emissionen angehen”, erklärte die Sprecherin. “Je stärker die Überschreitungen, desto dringender ist die Notwendigkeit, einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bürger zu treffen.”

Luftqualität hat sich bereits gebessert

Die EU-Grenzwerte gelten seit 2010. Noch 2016 wurden sie in 90 deutschen Städten überschritten. Seither hat sich die Luftqualität nach Angaben des Umweltbundesamts aber verbessert. Im Corona-Jahr 2020 wurden Überschreitungen noch an sechs Orten gemessen. (APA/red)