Bis zum Europäischen Gerichtshof ging ein Trans-Mann, weil er sich in der Geburtsurkunde des Kindes, das er zur Welt gebracht hatte, als Vater eintragen lassen wollte. 2011 wurde die gebürtige Frau nämlich vom Berliner Bezirksgericht Schöneberg als Trans-Mann anerkannt. 2013 setzte er die Hormonkur aus, wurde wieder fruchtbar und schwanger. 2013 brachte er das Kind zur Welt, für das er als Vater eingetragen sein wollte, ohne Mutter, weil das Kind durch eine Samenspende gezeugt wurde.

Die Mutter ist die Person, die das Kind geboren hat

Das Amtsgericht Schöneberg wies den Wunsch ab. Eine Beschwerde des Trans-Mannes beim Bundesgerichtshof wurde ebenso abgelehnt wie die Klage 2018 beim Bundesverfassungsgerichtshof. Wie die „Welt“ berichtet, war man überall der Ansicht, dass jene Person die Mutter sei, die das Kind zur Welt gebracht hat. So sah man das nun auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, wo man die Mutterschaft als „biologischen Tatsache“ bestätigte und damit den Entscheidungen der deutschen Gerichte Recht gab.