Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Ende April in einem Gemeindebau in Wien Brigittenau seine Ex-Freundin mit Schüssen getötet hat. Laut Anklage hatte der Beschuldigte zweimal auf die Frau geschossen. Noch am Montag gab er im Prozess an, sich aufgrund seiner Alkoholisierung nicht an die Tat erinnern zu können. “Der Gutachter hat recht, der Alkohol war eine Schutzbehauptung. Und er hat auch recht mit dem Verdrängungsmechanismus”, so der Angeklagte am Mittwoch.