Einen ersten kleinen Sieg vor Gericht konnte Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz am Freitag verbuchen: Nachdem ihn ein Mann mehrmals via E-Mail beleidigt hatte, konnte sich der ÖVP-Chef nun erfolgreich wehren. Wie die “Vorarlberger Nachrichten” berichten, wurde der 67-Jährige vom Bezirksgericht Bregenz wegen des Vergehens der Beleidigung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Der Sprecher des Vorarlberger Landesgerichts, Norbert Stütler, bestätigte den Inhalt des Artikels auf APA-Anfrage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Wüsteste Beleidigungen": 15 Schimpfworte an Kurz gerichtet

Der 67-Jährige habe “wüste Beleidigungen” und “wüsteste Schimpftiraden” an die E-Mail-Adresse von Sebastian Kurz geschickt, hieß es. Insgesamt habe er den damaligen Bundeskanzler auf eineinhalb Seiten mit 15 Schimpfworten beleidigt. Dieselbe Post hätten Ex-Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) erhalten. “Ja, das habe ich Kurz geschrieben. Und ich würde es heute wieder tun!”, sagte der Angeklagte vor Gericht. Selbst bezeichnete sich der Mann als “Forscher ohne Gehalt mit Mindestsicherung”.

Das Motiv des Mannes ließ sich nur schwer ergründen, er dürfte sich bei zwei Behandlungen in Krankenhäusern ungerecht behandelt gefühlt haben. Man habe ihn “auf politische Weisung” aus dem Spital “geschmissen”, gab er zu Protokoll. Auch vor Gericht stieß er Beschimpfungen gegen Kurz aus. Richter Christian Röthlin verurteilte den 67-Jährigen letztlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu vier Euro. Zudem hat der Mann auf Grundlage einer Unterlassungsklage zukünftig Beleidigungen gegen Kurz zu unterlassen.