Als Flüchtlinge kamen die drei Tatverdächtigen zwischen 19 und 23 Jahren ins Land. Nun sind sie wegen Vergewaltigung mit Todesfolge angeklagt. Sie sollen Leonie (13) heimlich sieben Ecstasy-Tabletten verabreicht und die Schülerin bis zu deren Tod abwechselnd missbraucht haben.

Vergewaltigung mit Todesfolge wird genauso hart bestraft wie Mord

Am 27. September wird der Prozess starten, wie OE24 berichtet. Vergewaltigung mit Todesfolge wird genauso hart bestraft wie Mord. Allerdings muss bei Mord auch der bedingte Vorsatz vorliegen, zumindest das (fahrlässige) Inkaufnehmen des Todes. Bei der Vergewaltigung mit Todesfolge genügt grober Leichtsinn oder Gleichgültigkeit. Bei Leonie steht die genaue Todesursache nicht fest: Es war eine Überdosis oder das (unbeabsichtigte) Ersticken durch Druck auf den Brustkorb.

Nachdem der jüngste der drei verdächtigen Afghanen das Mädchen am Donaukanal getroffen hatte, war Leonie in die Wohnung eines Landsmanns mitgegangen, wo die Gruppe laut Anklage beschlossen hat, diese in Missbrauchsabsicht unter Drogeneinfluss zu setzen. Zunächst soll die Schülerin eine Ecstasy-Tablette freiwillig genommen haben, in der Wohnung wurden dann der Staatsanwaltschaft zufolge sieben weitere Tabletten aufgelöst und ihr in einem Getränk verabreicht. Als das Ecstasy zu wirken begann, wurde das Mädchen von allen drei Angeklagten missbraucht, sagt die Anklage.

Leonie starb eines gewaltsamen Todes

Infolge der Übermenge der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei Leonie plötzlich die Atmung aus. Die Männer dürften in Panik geraten sein. Sie versuchten noch, ihr Tee und Zitrone zu verabreichen bzw. sie mit kaltem Wasser abzuduschen. Als sich das Mädchen nicht mehr regte, trugen sie es vor die Tür und lehnten es an den Baum. Das Obduktionsgutachten ergab, dass Leonie infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.

Die Angeklagten bestreiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Einer behauptet sogar, von den Geschehnissen nichts mitbekommen zu haben, weil er nach dem Konsum eines Mischgetränks das Bewusstsein verloren habe. Zahlreiche Spuren widerlegen laut Staatsanwaltschaft jedoch diese Angaben. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.