Erst vor wenigen Tagen musste die Sondereinheit der Staatsanwaltschaft bekanntgeben, dass die Ermittlungen zu den berühmten und von linkslastigen Medien immer wieder berichteten “Geldrucksäcken” von Heinz-Christian Strache eingestellt worden sind. Und aktuell bremst auch der Oberste Gerichtshof die Korruptionsstaatsanwälte: “Der Oberste Gerichtshof hat heute einer Beschwerde der Generalprokuratur Recht gegeben, wodurch dem Vorwurf der „Untreue an der Allgemeinheit“ gegen DDr. Michael Tojner der rechtliche Boden entzogen wird”, schreibt der Anwalt des milliardenschweren Wiener Unternehmers, Mag. Karl Liebenwein.

"Keine Untreue"

Die Anwälte des bekannten Unternehmers und Investors sagen zu dem OGH-Entscheid: “Der OGH bestätigt damit, dass die WKStA in den bisherigen Ermittlungen in der Causa ,Gemeinnützige Wohnbauträger Riedenhof, Gesfö und Pannonia’ den Tatbestand der Untreue falsch angewendet hat; ein Tatbestand, auf dem der Großteil der Anschuldigungen aufbaut.” Und: „So ist nun entschieden, dass Fehler des Landes Burgenland unserem Mandanten nicht als Untreue gegenüber der Allgemeinheit angelastet werden können.“

Rechtsanwalt Johannes Zink, der das Land Burgenland in dieser Angelegenheit vertritt, hält fest: “Die heutige Entscheidung hat überhaupt nichts zu tun mit der Anzeige des Landes und war das Land auch nicht Partei dieser Verhandlung. Das Land Burgenland hat eine Anzeige wegen Betrugs eingebracht und das Ermittlungsverfahren wegen Betrugs läuft. Die bisherigen Ermittlungen haben den vom Land eingeschlagenen Weg bekräftigt und das Land wird diesen Weg weitergehen.”

Beschuldigter in der Causa Chorherr

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft führt Michael Tojner aber in einem anderen Fall weiter als Beschuldigten: Bei den Vorwürfen gegen den Ex-Grünen Christoph Chorherr wird auch gegen Tojner ermittelt. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.