Bis zu 3700 € teuer ist die Geldstrafe, wenn Autofahrer mit 0,8 bis 1,2 Promille am Steuer erwischt werden und ihnen der Führerschein abgenommen werden muss. Und die geplante Höchststrafe für Verweigerer der Corona-Impfung wird mit einer Geldstrafe von 7200 € oder Ersatzarrest geplant. Für das Abnehmen des falschen, gesunden Beins kam nun eine oberösterreichische Ärztin mit deutlich weniger Geldstrafe davon: Die Chirurgin (43) hat einem mittlerweile verstorbenen Patienten (82) das falsche Bein amputiert und erklärte den „Fehler“ mit “menschlichem Versagen”.

"Grob fahrlässig" gehandelt

Die Ärztin habe sich der grob fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, urteilte das Landesgericht Linz am Mittwoch. Sie hatte in dem Verfahren lediglich eingestanden, einen „Fehler gemacht“ zu haben, eine „grobe Fahrlässigkeit“ aber abgestritten.

In dem Fall ging es um einen mittlerweile verstorbenen Patienten, bei dem am linken Bein eine Oberschenkelamputation vorgenommen werden sollte. Die Chirurgin hatte vor der Operation in Freistadt aber das rechte Bein gekennzeichnet und den Fehler erst zwei Tage nach der Amputation bemerkt.

Die Witwe erhält 5000 € Schmerzensgeld

Die Ärztin argumentierte, dies sei ein Fall von „menschlichem Versagen“ und die Kontrollmechanismen für solche Eingriffe seien mangelhaft gewesen. Mittlerweile arbeitet sie in einem anderen Spital.

Das Gericht sprach der Witwe des Patienten, die als Nebenklägerin aufgetreten war, 5000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärztin sowie die Staatsanwaltschaft können Berufung einlegen.