Nachdem Chefredakteur Florian Klenk erst kürzlich eine Gegendarstellung zu einem Bericht über Heinz Christian Strache veröffentlichen musste, stand heute der nächste Widerruf im Falter. 

Der Hintergrund: Das Handelsgericht Wien hat der ÖVP bereits im März recht gegeben, weshalb der Falter nun seine Behauptung „die ÖVP will die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen oder sinngleiche Behauptungen“ öffentlich widerrufen musste. „Es zeigt klar, dass Aussagen oftmals jeder Wirklichkeit entbehren, weshalb ich alle Beteiligten dazu auffordern möchte, von derartigen Praktiken abzulassen und zu einem sachlichen Diskurs zurückzukehren“, so ÖVP-Generalsekretär Axel Melchior in einer Aussendung.