Bereits am Donnerstag hatte sich der Rektor der Uni Klagenfurt, Oliver Vitouch, im Ö1-Morgenjournal persönlich für eine 1G-Regelung ausgesprochen. Der Rektor der Uni Salzburg, Hendrik Lehnert, plädierte in den “Salzburger Nachrichten” (Freitagausgabe) ebenfalls für die 1G-Regelung. Diese sei einfacher zu kontrollieren. Zumindest bei Lehrveranstaltungen mit körperlicher Nähe – etwa Laborpraktika oder bei Sporteinheiten – sollen im Herbst an der Uni Salzburg nur Geimpfte Zutritt haben, so der Mediziner im Ö1-Mittagsjournal.

Faßmann hält das für eine “mutige Aussage – keine Frage”. Angesichts des Bestrebens, Präsenzunterricht an Unis abzuhalten, “verstehe ich diese Intention vollkommen”. Er habe aber Zweifel, dass man das zu diesem Zeitpunkt durchsetzen kann: “Denn ‘Genesen’ ist epidemiologisch gesehen ein sehr brauchbarer Zustand, um weitere Infektionen zu verhindern.” Auch das “Geimpft” durch einen aussagekräftigen Test zu ersetzen “halte ich für eine legitime Variante. Ich halte also viel von einer systematischen 3-G-Regelung”, so der Minister.

Das Covid-19-Hochschulgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen sowie Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren ein “Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr” verlangt werden darf. Wie dieser auszusehen hat, muss von den Rektoraten festgelegt werden.

Auch in der Nachtgastro angedacht

Die ÖH ist gesprächsbereit, verweist allerdings auf Personen, die nicht geimpft werden können und ausländische Studenten, die mit in Österreich nicht anerkannten Impfstoffen immunisiert wurden. Die NEOS lehnen 1G an Hochschulen ab. “Genesene dürfen nicht ausgeschlossen werden. Dass die Impfung vor einer schweren Covid-Erkrankung schützt, steht außer Streit. Aber auch die Genesenen sind wenig gefährdet, einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden”, so Wissenschaftssprecherin Martina Künsberg Sarre in einer Aussendung. “Viel wichtiger, als nun über 1G an Hochschulen zu fantasieren, wäre es, die Nachweise auch streng zu kontrollieren.”

Hintergrund der Überlegungen ist die derzeit niedrige Impfquote bei der jüngeren Bevölkerung. Aus diesem Grund ist auch eine 1G-Regelung in der Nachtgastronomie angedacht.

(APA/red)