Der Minister betonte: “Das Wesentliche ist: Die Schule ist offen, sie sorgt nicht nur für Betreuung, sondern auch für Unterricht”, betonte der Minister. Abgesichert werde der Betrieb durch eine durchgehende Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz für Jüngere, FFP2-Maske für Obertsufe und Lehrer) sowie dreimal wöchentliche Tests für alle. Gleichzeitig könne man die Klassen entdichten – jene Eltern, für die Homeoffice möglich ist, könnten ihre Kinder auch daheim lassen, wenn sie dies wollen.”

Wenn eine ganze Klasse zu Hause bleibt, ist laut Faßmann Distance Learning möglich. Außerdem könne auch ein synchroner Hybridunterricht stattfinden, sofern die technischen Möglichkeiten vorhanden sind.Ansonsten würden daheimgebliebene Schüler Lernpakete und Aufgaben erhalten, die sie dann über die Lernplattform der jeweiligen Schule abgeben.

Zwar gibt es bei Schularbeiten und Tests die Vorgabe, diese während der Lockdownphase nicht stattfinden zu lassen. Wenn aber etwa praktisch alle Schüler anwesend seien bzw. sie unaufschiebbar sind, könnten sie durchgeführt werden. “Man kann sie aber auch ganz entfallen lassen, wenn anderweitig eine gesicherte Leistungsbeurteilung möglich ist.” Allerdings will man vermeiden dass sämtliche Schularbeiten und Tests im Jänner stattfinden müssen. Das ergänzte Faßmann bei der Pressekonferenz am Freitagnachmittag. Bei der Vermittlung von neuem Unterrichtsstoff sollten die Lehrer mit Augenmaß vorgehen. “Die nächsten drei Wochen sind nicht die Zeit, curricular aufs Tempo zu drücken”.

Keine Vorgaben für Hochschulen - Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude

Bildungsminister Faßmann wollte keine Tipps abgeben, ob ihre Eltern ihre Kinder eher in die Schule schicken oder zu Hause lassen sollen. Das wüssten die Eltern am besten – bedenken sollte man jedenfalls regionale Umstände wie das Infektionsgeschehen am Wohnort sowie den Lerntyp des Kindes. Eine Prognose über die Inanspruchnahme des Unterrichts wollte der Minister nicht abgeben. Im Zuge der Lockdowns in den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass dies von Schultyp zu Schultyp und von Schule zu Schule unterschiedlich gewesen sei. Mit zunehmender Dauer seien dann immer mehr in die Schule gekommen.

Für die Hochschulen wird es keine Vorgaben seitens des Ministeriums geben. Diese seien komplett autonom. Sie würden aber größtenteils auf Distance Learning umstellen, wo ein solches machbar sei und andererseits versuchen, etwa Labortätigkeiten und künstlerischen Unterricht in Präsenz anzubieten. Für alle jene, die am Schulbetrieb teilnehmen gilt die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude. Ein Mund-Nasen-Schutz wird für die Primarstufe und Sekundarstufe 1 – also in Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittelschulen und Sonderschulen vorausgesetzt. Für Lehr-und Verwaltungspersonal ist eine FFP2-Maske in allen Bereichen verpflichtend.