Cockpit- und Kabinenangestellte, die mehr Zeit für die Entscheidung benötigten, könnten vorerst für rund sechs Monate ihre Arbeit niederlegen und innerhalb dieser Zeit wieder zurückkehren, sofern sie vollständig geimpft sind, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Wer sich allerdings partout nicht impfen lassen möchte, wird gefeuert.

Können Mitarbeiter medizinische Gründe vorweisen, warum sie sich nicht impfen lassen können, werden laut dem Sprecher aber individuelle Lösungen gesucht, hieß es weiter.

Rund die Hälfte der Angestellten betroffen

Das Nichterfüllen des Impfobligatoriums ist laut der Swiss eine Pflichtverletzung gemäß Arbeitsvertrag, die Maßnahmen in einem Stufenverfahren nach sich ziehen. “Das Stufenverfahren endet bei einer anhaltenden Entscheidung gegen die Impfung voraussichtlich Ende Januar 2022 im Aussprechen einer Kündigung”, so der Sprecher.

Die Kündigung dürfte aktuell weniger als der Hälfte der Angestellten der Fluggesellschaft drohen. Laut dem Sprecher liegt die Impfquote bei der Airline etwas höher als diejenige der Gesamtbevölkerung, welche aktuell bei 54,9 Prozent liegt.

Die Swiss hat bereits am 24. August bekanntgegeben, dass sich ihre Angestellten impfen lassen müssen. Gemäß der Airline ist die konsequente Umsetzung des Impfobligatoriums für eine stabile Operation von zentraler Bedeutung. Um ab Dezember weiterhin für den Flugdienst eingesetzt werden zu können, müsse das fliegende Personal deshalb bis zum 1. Dezember 2021 vollständig geimpft sein.

Für die Mitarbeiter heißt das, dass sie spätestens bis zum 15. November die zweite Impfdosis erhalten müssen. Die Swiss hat laut den Angaben mit der Pilotengewerkschaft Aeropers und der Gewerkschaft Kapers, die das Kabinenpersonal vertritt, das Gespräch gesucht “und die Gespräche in die Überlegungen zu den Konsequenzen einfließen lassen”. Zuvor hatten die Tamedia-Zeitungen bereits über die bevorstehenden Kündigungen berichtet. (APA)