Die Medienbehörde KommAustria hat der FPÖ in einem Beschwerdeverfahren gegen den ORF Recht gegeben. Die Bezeichnung “die ganze blaue Regierungsbande“, habe das Objektivitätsgebot verletzt. Gefallen war der Sager in einem Beitrag im “ZiB-Magazin” vergangenen Mai.

Formulierung war "nicht zu rechtfertigen"

Laut KommAustria liegt “ein Beispielfall für eine Formulierung vor, die polemisch und unangemessen im Sinne der ständigen Judikatur zum Objektivitätsgebot und insgesamt aus dem Gesamtzusammenhang hervorsticht, sodass sie aus diesem nicht zu rechtfertigen ist”. Der Vorwurf, Teil einer Bande zu sein, habe “nach allgemeinem Begriffsverständnis durchaus einen strafrechtlichen Bezug”, argumentiert die Behörde.

Allgemeine Einstellungen

Dem ORF wurde von der KommAustria nun aufgetragen, innerhalb von sechs Wochen ab Rechtskraft des Bescheides an einem Werktag im Rahmen des “ZiB-Magazins” die Entscheidung zu verlesen. Binnen vier Wochen kann eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden.