Bereits am Montag hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die geplanten Regelungen der Bundesregierung auf Twitter kritisiert: “Das Infektionsschutzgesetz ist schlampig gemacht. Die Ampel streitet untereinander, ob die Hotspot-Regel für ein Land angewendet werden kann: Der Gesundheitsminister sagt ja, der Justizminister nein. Der Bundesgesundheitsminister wirbt für Masken, doch der Bund schafft sie ab…”.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wies diesen Vorwurf, ebenfalls auf Twitter, zurück “Nein, lieber @Markus_Soeder. Wenn einem Land droht, Gesundheitsversorgung ist gefährdet, gilt Land als Hotspot. Eine bundesweite Maskenpflicht ohne Überforderung hätte ich gewollt”, so der SPD-Politiker.

Weiterhin gültige Regeln

Die Coronainfektion in Bayern ist laut Innenminister Joachim Herrmann noch immer auf hohen Niveau.  Der R-Wert sei einige Zeit klar unter 1, das sei gut und wichtig. Die Hospitalisierung sei stabil „auf relativ hohem Niveau“. Enttäuschend sei der Bereich der Impfungen, dort habe sich nichts (Erstimpfungen) oder wenig (Zweitimpfungen) getan.

Beschlossen wurde heute eine Verordnung, die allerdings teilweise nur “Empfehlungscharakter” habe aufgrund nicht ausreichender Rechtssicherheit. Diese Empfehlungen sehen einen Mindestabstand und Masken in Innenräumen vor. Weiterhin gilt dagegen verbindlich die FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen sowie Flüchtlingsunterkünfte inklusive Testpflicht für Besucher. Auch in Schulen und Kitas gilt weiterhin eine Testpflicht in Schulen und Kitas, aber keine Maskenpflicht mehr.

Alle anderen Maßnahmen wie die 2G/3G-Regelungen laufen aus. Die Schaffung von Hotspots wurde laut Herrmann gar nicht erst beschlossen: Was die Ampel ins Gesetz geschrieben habe, sei keine Regelung, sondern täusche nur eine Regelung vor. Es sei nicht handhabbar Hotspots einzurichten oder zu definieren. „Es ist völlig unklar, was ein Hotspot ist“, kritisiert der Staatsminister.