Der Gründer der kollabierten Kryptowährungsbörse FTX hat bei einer ersten Anhörung vor einem US-Gericht einmal mehr auf “nicht schuldig” plädiert. Die US-Behörden werfen Sam Bankman-Fried “Betrug epischen Ausmaßes” und Geldwäsche vor. Außerdem habe er mit seinen millionenschweren Zuwendungen für die Kandidatur des US-Präsidenten Joe Biden und dessen Demokraten gegen Parteispenden-Gesetze verstoßen. 

Das eigentliche Verfahren dürfte im September oder Oktober beginnen. Bei einer Verurteilung drohen dem 30-Jährigen bis zu 115 Jahre Gefängnis. Unabhängig davon wollen FTX-Kunden eine Sammelklage einreichen. Gegen eine Kaution von 250 Millionen Dollar muss Bankman-Fried vorerst nicht in Haft, sondern steht im Haus seiner Eltern unter Arrest. Zwei FTX-Topmanager haben sich bereits schuldig bekannt.

FTX-Insolvenzverwalter John Ray: "Eine kleine Gruppe von äußerst unerfahrenen und ungebildeten Personen hat alle wichtigen Entscheidungen getroffen"

FTX-Insolvenzverwalter: "Versagen der Unternehmenskontrollen auf allen Ebenen"

Nach Gerüchten um Unregelmäßigkeiten und einer geplatzten Rettung durch den Erzrivalen Binance hatten Anleger im November 2022 in großem Stil Geld bei FTX abgezogen. Daraufhin beantragte die Kryptobörse Gläubigerschutz. Insidern zufolge soll Bankman-Fried heimlich zehn Milliarden Dollar an FTX-Kundengeldern an die Trading-Firma Alameda Research transferiert haben. Bankman-Fried gibt zwar Fehler zu, weist den Vorwurf strafbarer Handlungen dagegen von sich.

Der Insolvenzverwalter von FTX, John Ray, führte das Debakel der Kryptobörse darauf zurück, dass in dem Unternehmen “eine sehr kleine Gruppe von äußerst unerfahrenen und ungebildeten Personen” alle wichtigen Entscheidungen traf. “Noch nie in meiner Laufbahn habe ich ein derartiges Versagen der Unternehmenskontrollen auf allen Ebenen einer Organisation erlebt, angefangen beim Fehlen von Jahresabschlüssen bis hin zum völligen Fehlen jeglicher interner Kontrollen oder einer wie auch immer gearteten Unternehmensführung”, sagte er bei einer US-Kongressanhörung.