Zwei gewaltige Güterzüge mit insgesamt 30 tonnenschweren M109-L-Panzerhaubitzen der italienischen Armee roillten auch durch das neutrale Österreich, wie mehrere Video-und Foto-beweise belegten. Als der eXXpress und später auch andere Medien darüber berichteten, dass diese Durchfuhr von Waffensystemen durch die zur Neutralität verpflichtete Alpenrepublik extrem heikel sei, wurde von Österreichs Regierung erklärt, dass die Artilleriegeschütze ja “für Polen” bestimmt seine, also für ein anderes EU-Land. Somit wäre alles absolut in Ordnung und legal.

Blöd aber auch: Jetzt beschwerten sich hochrangige ukrainische Militärs gegenüber Journalisten der Financial Times, dass “die italienischen Panzerhaubitzen alle in einem sehr schlechten Zustand in der Ukraine ankommen”. Und: “Keine der selbstfahrenden Haubitzen die Italien zu Verfügung gestellt hat, ist kampfbereit”.

Damit ist von Kiew bestätigt, was ohnehin alle vernünftig denkenden Menschen schon vor zwei Wochen wussten: Die 30 Stück M-109L des 52. Turiner Artillerieregiments waren nie “für Polen”, sondern natürlich für die kriegsführende Ukraine bestimmt.

Erst vor wenigen Tagen rollte der zweite Güterzug mit M-109L-Panzerhaubitzen durch Österreich.

Für Verstöße gegen das Kriegsmaterialgesetz drohen bis zu 3 Jahre Haft

Sowohl für Österreich – das (warum?) auf Vorlage eines Enduser-Zertifikats verzichtet hat, als auch für die italienische Regierung ist diese Situation jetzt etwas delikat: Das bisher verwendete Narrativ von den Panzerhaubitzen “für Polen” haben die Ukrainer nun selbst mit ihrer Kritik an den gelieferten Waffensystemen gesprengt.

Das geltende Kriegsmaterialgesetz regelt nämlich konkret in § 3, dass “die Aus- oder Durchfuhr nicht in ein Gebiet erfolgen soll, in dem ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonstige gefährliche Spannungen bestehen.”

Und in § 7 des Kriegsmaterialgesetzes ist klar geregelt, wie ein Zuwiderhandeln von der Justiz bestraft wird: “Sofern die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, ist sie vom ordentlichen Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Wer die Tat gewerbsmäßig oder durch Täuschung über Tatsachen unter Benützung einer falschen oder verfälschten Urkunde, falscher oder verfälschter Daten oder eines anderen solchen Beweismittels begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.”

In einem ordentlichen Rechtsstaat wäre nun zu erwarten, das die Staatsanwaltschaft selbst mit Ermittlungen zu diesem Panzerhaubitzen-Fall beginnt.

Zusätzlich zum rechtlichen Thema kommt auch noch ein politisch brisantes: Selbst als noch keine Beweisführung vorlag, dass die durch Österreich transportierten italienischen Panzerhaubitzen in der Ukraine gelandet sind, kritisierte bereits die Russische Föderation scharf die Vorgangsweise der Regierung in Wien. Dmitrij Ljubinskij, Wladimir Putins Botschafter in Österreich, meinte etwa, dass die Waffentransporte durch Österreich zu einer “Erosion der Neutralität” führen.

Die M-109L-Geschütze des 52. Artillerieregiments aus Turin (siehe Wappen) sollen jetzt bereits in der Ukraine sein.