
Gefängnis droht: Ghana verbietet düstere Prognosen für das Jahr 2023
Hellseher sind im afrikanischen Ghana angesehene Menschen, Weissagungen für das bevorstehende Jahr 2023 stehen unter Gläubigen hoch im Kurs. Doch negativen Hokuspokus verbietet die Regierung jetzt zum Jahreswechsel. “Gerüchte zu verbreiten, die Angst hervorrufen”, ist ab sofort nicht mehr erlaubt.
Ghana und seine Propheten – das ist eine Verbindung von langer Tradition und unendlicher Geschichten. Baby-Geburten werden ebenso vorausgesagt, wie der Ausgang von US-Wahlen oder das Ende der Corona-Pandemie. Machmal sollen die Weissagungen sogar zutreffen – meistens jedoch eher nicht.
Der Regierung war das bislang ziemlich egal, doch seitdem der Staat in einer veritablen Wirtschaftskrise steckt, werden die Prognosen immer düsterer.
Damit soll endgültig Schluss sein. Ab sofort ist es verboten “Gerüchte zu veröffentlichen, die Angst hervorrufen, Alarm auslösen oder den öffentlichen Frieden gefährden”, sagte Staatspräsident Nana Akufo-Addo. Die Polizeiführung wurde zur rigorosen Ahndung aufgefordert. Bei Verstößen droht eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.
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Kommentare
Nur traut sich kein Jurist dazu Stellung zu beziehen.
Sicher, dieser Paragraph ist etwas unscharf formuliert, sollte also präzisiert werden, insbesondere was seine Zuständigkeit für den Umgang mit Corona betrifft, aber es könnte sich lohnen, hier Klarheit zu schaffen.
Pro futuro wären “Pandemie-Auguren” wie Ludwig, Hacker, div. Gesundheitsminister etc. gezwungen, etwas präziser mit ihren kontraproduktiven Verordnungen umzugehen.
Landzwang
§ 275.
(1) Wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Hat die Tat
1. eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens,
2. eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens oder
3. den Tod eines Menschen oder die schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden,
so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(3) Hat die Tat aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Jetzt noch Shortselling verbieten und Nana Akufo-Addo wird zum Helden. Hat schon was, das Schwarzsehen zu verbieten – hätte bei uns auch Sinn gemacht. Stattdessen haben wir Corona, Krisen, etc wie verrückt gepusht.
Klingt fast so wie diese Vorgaben für Twitter in der Corona-Pandemie…
Tolles Land, gaaaanz tolles Land ! Auch ein hoher Durchschn.IQ ist dort vorhanden !! Wir brauchen mehr Ghanaer in AUT , in der EU…. !! 🙂