Unter K.O.-Tropfen versteht man flüssige Drogen, die in höherer Dosierung betäubend und einschläfernd wirken. Diese werden den Personen meist in Diskotheken, Bars oder auf Festen unbemerkt ins Getränk gemischt, um die Opfer zu betäuben und gefügig zu machen. Die Tropfen sind farb- und geruchlos, schmecken salzig bis seifig, sind jedoch in Mixgetränken kaum wahrnehmbar.

Die Opfer werden zunächst willenlos und leicht manipulierbar. Danach folgen Übelkeit und Schwindel. In diesem willenlosen Dämmerzustand – ähnlich dem eines schweren Alkoholrausches – hat der Täter Zeit, das Opfer an einen anderen Ort zu bringen, um sich an diesem zu vergehen oder zu berauben. In weiterer Folge führen K.O.-Tropfen meist zu Bewusstlosigkeit und Verlust der Erinnerung.

Schutzmaßnahmen:

Lassen Sie Ihr Getränk nie unbeaufsichtigt stehen.

 Achten Sie mit Freundinnen und Freunden gegenseitig auf ihre Ge-

tränke.

– Nehmen Sie keine offenen Getränke von fremden Personen an.

– Bei plötzlichem Schwindel, Übelkeit oder Benommenheit wenden Sie sich an eine Vertrauensperson, das Bar- oder Sicherheitspersonal.

– Rufen Sie im Zweifelsfall die Rettung (144) oder die Polizei (133)

Schnelles Handeln und Beweissicherung – denn jede Sekunde zählt.

Opfer nicht alleine lassen

Aufgrund der sehr schnell einsetzenden Wirkung und einer relativ kurzen Nachweisbarkeitsdauer von etwa zwölf Stunden ist es wichtig, umgehend ärztliche Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen. Vorab sollte das Rettungs- o- der Krankenhauspersonal über den K.O.-Tropfen-Verdacht informiert wer- den, um eine gezielte Versorgung zu gewährleisten. Ebenso ist umgehend die Polizei zu verständigen, damit mögliche weitere Gefahren beendet und mit den Ermittlungsarbeiten rasch begonnen werden können.

Lassen Sie eine beeinträchtigte Person auf keinen Fall alleine! Der Täter könnte die Person beobachten und auf einen passenden Moment warten.