Ganz schön teuer zu stehen kam einem deutschen Unternehmen aus Schleswig-Holstein nun die Lieferung einer Maschine an Russland, die für Bauarbeiten an der Krim-Brücke eingesetzt wurde. 1,3 Millionen Euro muss die Firma dafür an die Staatskasse überweisen. Das befand das Amtsgericht in Kiel.

Putin beim Besuch der Krim-Brücke nach einem Angriff der Ukraine während des Krieges

Das Unternehmen hatte mit der Lieferung eines sogenannten hydraulischen Hammers gegen die von der EU 2014 verhängten Sanktionen gegen Russland verstoßen. Wie die „tagesschau“ berichtet, betrug das Strafausmaß für den Verantwortlichen der Firma 18.000 Euro. Allerdings wurde auch der Erlös des Geschäftes eingezogen, und der belief sich auf 1,3 Millionen Euro.

Krim-Brücke erst nach der Annexion errichtet

Krim-Brücke wurde erst nach der russischen Annexion der zur Ukraine gehörenden Halbinsel errichtet und 2018 eröffnet. Mit dem hydraulischen Hammer, den das Unternehmen zugesandt hat, ließen sich Pfähle in den Erdboden rammen. Mitarbeiter der Firma sollen darüber hinaus den Einsatz des Bauwerkzeugs fachlich begleitet haben.

Die Europäische Union hatte aber bereits 2014 Sanktionen wegen der illegalen Annektierung verhängt. Diese betrafen vor allem geschäftliche Aktivitäten auf der Krim. Die Staatsanwaltschaft Kiel, die den Strafbefehl beantragt hatte, teilte dem SWR mit, es habe ein „hinreichender Tatverdacht des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz“ bestanden. Um welches Unternehmen es geht, wurde nicht bekannt gegeben.