Die chinesisch-stämmige Hauptabnehmerin aus Graz verkaufte den Großteil anschließend über ihre Internetseite weiter. Sie wurde am 10. Februar am Landesgericht Graz zu hohen Geldstrafen nicht rechtskräftig verurteilt.

„Insgesamt wurden in dem Fall rund 100.000 Euro an Abgaben hinterzogen. Das nun vorliegende Gerichtsurteil beschert der Frau Geldstrafen in Höhe von insgesamt über 400.000 Euro. Der österreichische Zoll hat hier erneut erfolgreich international ermittelt und schützt damit nicht nur die redliche Wirtschaft, sondern auch die Konsumenten“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Täterin brachte Fall selber ins Rollen

Den Fall ins Rollen gebracht hat die Täterin kurioserweise selbst – sie zeigte einen Mitbewerber an, der die Pflaumen nicht bei ihr, sondern direkt bei der chinesischen Tätergruppe bestellt hat. Im Zuge dieser Anzeige offenbarte die Angeklagte derart ausgeprägtes Insiderwissen hinsichtlich der Vorgangsweise der international agierenden Tätergruppe aus China, dass die Zollbehörden rasch misstrauisch wurden. Die in weiterer Folge aufgenommenen Ermittlungen gegen die Frau ergaben, dass sie bereits seit Jahren in großem Ausmaß dieselbe illegale Vertriebsschiene genützt hatte, deren Verwendung sie nun bei ihrem Konkurrenten zur Anzeige gebracht hatte.

Die Tätergruppe ging beim Schmuggel sehr gefinkelt vor: Die via Flugzeug von Shanghai nach London-Heathrow versendeten Pflaumen wurden von Komplizen der Gruppe in Empfang genommen und als Kleidung „geringen Wertes“ beim britischen Zoll falsch deklariert. Dieser schrieb aufgrund dieser Falschdeklaration keine Abgaben vor und ein Schnelldienst übernahm die Pakete als Unionsware, um diese zollfrei weiter nach Österreich zu liefern. Dort kam dann die Grazerin ins Spiel, die als Hauptabnehmerin die Pflaumen an andere Geschäftspartner und Endverbraucher verkaufte, obwohl ihr nachweislich klar sein musste, dass die Ware unverzollt und unversteuert nach Österreich kam.