Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die deutsche Regierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgeben.

Einlagen von 5,7 Milliarden Euro und Kredit von 3 Milliarden Euro

Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu 3 Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden.

Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen von 6 Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU.

Die EU-Kommission hat unter anderem die enorme Marktmacht der Lufthansa ignoriert, kritisiert das EU-Gericht.APA/AFP/Christof STACHE

Gericht: EU-Kommission ging von falschen Annahmen aus

Die Richter gaben ihnen teilweise recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Darüber hinaus habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.

Die praktischen Folgen des Urteils sind unklar. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden. Die EU-Kommission kann ein Rechtsmittel einlegen und bei ihrer Begründung nachbessern.

Condor begrüßt das Urteil

Die Lufthansa wies in einer ersten Reaktion darauf hin, dass die Hilfen bereits zurückgezahlt und die Stabilisierung vollständig beendet sei. Man werde das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Der Ferienflieger Condor begrüßte das Urteil. “Damit teilt das Gericht unsere Rechtsauffassung”, erklärte die Airline. Condor war selbst mit einer halben Milliarde Euro vom Staat während der Pandemie gestützt worden. Auch gegen diese Beihilfe hatte Ryanair erfolgreich geklagt, weil die Kommission ihre Genehmigung unzureichend begründet hatte. Die Kommission konnte das mit einer nachgebesserten Entscheidung im Juli 2021 aus der Welt schaffen.