Seit 2017 waren Kinderehen – also jene Ehen, bei denen zumindest eine beteiligte Person zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war, verboten. Nun hat das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieses pauschale Verbot aufgehoben. Es müsse eine Möglichkeit geben, wie Personen – besonders jene Einwanderer, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind – ihre Ehen auch hier anerkennen lassen können.

Rücksicht auf Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden

Die beanstandete Vorschrift sah bishervor, dass eine ausländische Ehe automatisch unwirksam ist, wenn einer der Partner bei der Eheschließung noch keine 16 Jahre alt war. Sie war Teil des “Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen”, das die schwarz-rote Bundesregierung 2017 vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen auf den Weg gebracht hatte. Zu der Zeit waren vermehrt verheiratete Mädchen nach Deutschland gekommen. Der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte daher Handlungsbedarf gesehen: “Kinder heiraten nicht, Kinder werden verheiratet”, sagte er. Die Vorschrift muss nun bis Mitte 2024 überarbeitet werden.

In Österreich dürfen Eltern schon Babys verhüllen

In Österreich sind Kinderehen nach wie vor verboten. Anders sieht es hingegen beim Thema Kopftuch aus. Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits 2021 das Kopftuchverbot für Volkschulkinder aufgehoben. Vergangenen Sommer war dann der Verfassungsdienst in einer der APA vorliegenden Stellungnahme zum Schluss gekommen, dass auch das Kopftuchverbot in Kindergärten “nicht mit der Bundesverfassung vereinbar” sei und auch dieses mit Herbst 2022 wieder abgeschafft werde.