Gericht hebt Verbot von Kinderehe auf – “Verfassungswidrig”
Weil die Regelung “verfassungswidrig” ist, wurde das pauschale Verbot von Kinderehen von einem Gericht nun aufgehoben. Bisher waren Eheschließungen, bei denen mindestens einer der Ehepartner unter 16 Jahre alt war, für ungültig erklärt worden.
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