Der Bundespräsident dankt der zuständigen Richterin und dem Präsidenten des Landesgerichts, Friedrich Forsthuber, sowie allen Mitwirkenden für die zügige Erledigung. Damit sei die vom VfGH beauftragte Exekution abgeschlossen, hieß es in der Aussendung der Präsidentschaftskanzlei.

Ausgangspunkt war ein Erkenntnis des VfGH vom 3. März, in dem er dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben hatte und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) aufforderte, u.a. die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Lieferung erfolgte umgehend

Da Blümel dem nicht nachkam, hatte die Opposition die Exekution beantragt. Der VfGH folgte diesem Begehren und beauftragte Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Dazu kam es vorerst nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung. Aus Sicht der Opposition war diese Lieferung allerdings unvollständig und mangelhaft, weswegen sich die Opposition neuerlich an das Staatsoberhaupt wandte und Van der Bellen das Straflandesgericht Wien mit der “Durchsetzung” des ursprünglichen VfGH-Erkenntnisses befasste. (APA/red)