Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien zu Geldstrafen verurteilt. Zuvor hatten vier Tunesier wegen der Bedingungen auf der Insel Lampedusa geklagt. Der EGMR entschied, dass Italien sie entschädigen muss.

Die Kläger hatten Tunesien 2017 mit Hilfe von Schleppern verlassen. Im Mittelmeer waren sie in Seenot geraten. Die italienische Küstenwache griff die vier Migranten auf und brachte sie nach Lampedusa, von wo sie nach Tunesien zurückgeschickt wurden. Es handelt sich also nicht um anerkannte Flüchtlinge, die Asyl erhalten haben, sondern um vier Migranten, die auf illegalem Weg nach Europa gelangen wollten.

Straßburg: Bedingungen auf Lampedusa unzureichend

Nach Ansicht des Richter in Straßburg waren die Bedingungen auf Lampedusa aber dennoch unzureichend. Die Menschen seien quasi inhaftiert worden, ohne behördliche Anordnung oder zeitliche Begrenzung. Darüber hinaus sei ihre individuelle Situation nicht geklärt worden, bevor Einreiseverbote verhängt worden seien. Das sei faktisch einer verbotenen kollektiven Ausweisung gleichgekommen.

Das Gericht entschied daher, dass Italien unter anderem gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen habe. Das Land muss jedem der vier Kläger 12.500 Euro zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat.