Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag mit einer einstweiligen Verfügung die geplante Abschiebung eines abgelehnten Asylwerbers nach Afghanistan gestoppt. Als Grund wurde die Sicherheitslage vor Ort genannt. Der Spruch betreffe aber laut Ministerium nur einen Einzelfall und sei “kein pauschales Verbot für uns”. Wie die deutsche Bildzeitung berichtet, wurde der Abschiebe-Flug offenbar “in letzter Minute” gestoppt.

Innenministerium: "Kein pauschales Verbot für uns"

Bei der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung hieß es ebenfalls, dass die Entscheidung zunächst nur für den konkreten Fall gelte. Das Besondere sei allerdings, dass die Gründe, die EGMR anführt, nicht auf den konkreten Fall bezogen sondern rein allgemein seien, meint man dort. Der Gerichtshof weise zudem darauf hin, dass viele andere EU-Ländern aufgrund der bedenklichen Lage im Land bereits Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt hätten.

Im Innenministerium betonte ein Sprecher, dass alle Fälle vor der Abschiebung evaluiert würden, so auch dieser. In diesem Einzelfall fließe nun der EGMR-Spruch ein, es gehe um einen Aufschub bis Ende August. Die einstweilige Verfügung stelle kein “pauschales Verbot” von Abschiebungen nach Afghanistan dar. (APA/Red)