Die politischen Verhandlungen bei dieser ethisch aufgeladenen Materie laufen vorwiegend zwischen dem eigentlich zuständigen Justizministerium und dem Verfassungsministerium unter der Leitung von Karoline Edtstadler (ÖVP). Da sich allerdings auch die Frage stellt, ob etwa Ärzte den assistierten Suizid begleiten sollen, dürfte auch das Gesundheitsministerium involviert sein. Budgetär wird zudem interessant sein, ob es einen verbindlichen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung geben wird.

Es besteht jedenfalls Zeitdruck, denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben, nicht allerdings das der aktiven Sterbehilfe. Geschieht bis zum Jahresende nichts, ist die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt. Konservative Organisationen und Religionsgemeinschaften drängen auf eine rechtliche Absicherung, damit es nicht zu Missbrauch kommt.

Die gesetzliche Rechtslage in ÖsterreichAPA

Zur Erörterung der unterschiedlichen Standpunkte hat das Justizministerium ein Dialogforum mit Vertretern aus unterschiedlichen Lebensbereichen abgehalten, dessen Schlussbericht Ende Juni veröffentlicht wurde. Unabhängig vom Inhalt des neuen Gesetzes wurden in konservativen Kreisen Stimmen laut, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, womit der VfGH diese dann auch nicht aufheben könnte. Die Grünen hatten sich dazu ablehnend gezeigt.