Die Krawalle in der Halloween-Nacht 2022 werden Linz noch lange in Erinnerung bleiben. Am Donnerstag steht nun ein Syrer (22) vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere gemeinschaftliche Gewalt und versuchte schwere Körperverletzung vor. Nachdem er dies zunächst abstritt, legte er nach einer kurzen Verhandlungspause überraschend ein Geständnis im Sinne der Anklage abgelegt. Nun wurde er zu eineinhalb Jahren teilbedingte Haft verurteilt. Sechs Monate sind davon unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Landesgericht war die Serie von sieben Prozessen gegen überwiegend Jugendliche mit Migrationshintergrund gestartet worden. Dem Syrer wird vorgeworfen, zahlreiche Teilnehmer aufgefordert zu haben, gegen die Exekutive vorzugehen.

Syrer soll Feuerwerkskörper auf Polizisten geworfen haben

Der Beschuldigte soll eine Gruppe angeführt haben, die pyrotechnische Gegenstände – darunter Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 – Richtung Polizisten geschleudert hat. Auch er selbst habe laut Anklagebehörde Steine und Pyrotechnik auf Beamte geworfen. Es sei “fast ein Wunder”, dass es zu keinen schweren Verletzungen in der Halloween-Nacht gekommen sei, meinte der Staatsanwalt. Für ihn stand außer Streit, dass der Syrer am Tatort gewesen sei, die Menge aufgestachelt und aufgefordert habe, Steine gegen Polizisten zu werfen. Die Verantwortung des Angeklagten, er dachte es sei alles nur ein Spiel, sei die “dümmste”, die er je gehört habe, so der Staatsanwalt.

Alles sei "Spaß"

Die Verteidigerin erklärte, ihr Mandant sei in der Halloween-Nacht in Linz mit der Straßenbahn unterwegs gewesen. Am Taubenmarkt bemerkte er den Trubel, sah maskierte Leute und sei “aus Neugierde” ausgestiegen. Er dachte, alles sei “Spaß”. Heute wisse er, dass er die Situation “massiv unterschätzt” habe.

“Sie waren bis zum bitteren Ende dabei”, hielt ihm der Richter vor. Die Rechtfertigung, von den Ausschreitungen nichts mitbekommen zu haben, wollte er ihm nicht abnehmen. Wenn Polizisten versuchen, eine Kundgebung aufzulösen und auch die Personalien des Angeklagten aufgenommen wurden, könne dieser doch nicht meinen, es handle sich um eine friedliche Aktion, meinte der Richter.

Nach einer kurzen Verhandlungspause erklärte der Flüchtling, dessen Asylverfahren noch läuft, dann doch: “Ich übernehme die volle Verantwortung.”