Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt, wie in Österreich, 2G für den Handel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesene Personen Klamotten oder Möbel einkaufen dürfen.   Ausgenommen von 2G im Handel sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs, also Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Dagegen klagt jetzt der US-amerikanische Handelsriese Woolworth.

2G ist unverhältnismäßig

Die 2G-Regel sei ein unangemessener Eingriff in die grungesetzlich garantierte Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie. Woolworth argumentiert in der Anklageschrift, dass die Einführung der 2G-Regeln unverhältnismäßig und unangemessen sei. Es gäbe keine Evidenz für signifikante Infektionsgefahren für Ungeimpfte im Handel. Woolworth stellte einen Eilantrag, über diesen soll kommende Woche in Nordrhein-Westfalen bereits entschieden werden.