Für die Grünen ist der mögliche Bau des Lobautunnels als Teil der Wiener Außenring Schnellstraße S1 schon immer ein rotes Tuch gewesen. Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) denkt da nicht anders. Sie hat das Projekt auf Eis gelegt und sperrt sich mit allen Mitteln dagegen. Die Blockade-Politik Gewesslers wird aber sowohl vom Land Niederösterreich als auch von der Stadt Wien als Rechtsbruch betrachtet. Inzwischen hat sich in der Frage eine breite parteiübergreifende Front gegen Gewessler gebildet. Nicht nur die SPÖ wettert gegen die grüne Klimaministerin, sondern auch die FPÖ und Wiener und niederösterreichische Landespolitiker der ÖVP. Der einhellige Vorwurf der Parteien: Gewessler lege sich beim Lobautunnel aus rein „ideologischen Gründen“ quer.

Der Verkehrssprecher der Wiener FPÖ, Anton Mahdalik, verlangt vom Wiener Bürgermeister Michael Ludwig, die „grün-schwarze Blockade des wichtigsten Infrastrukturprojekts für 2,8 Millionen Menschen in der Ostregion“ zu bekämpfen. Ludwig habe bereits im November 2021 rechtliche Schritte angekündigt, wenn der S1-Lückenschluss nicht gebaut werde. Bisher hat man aber vergeblich auf eine juristische Reaktion der Wiener Stadtregierung gewartet, so Mahdalik. „Der Lobautunnel ist und bleibt alternativlos“, hielt auch der Wiener VP-Landesparteiobmann Karl Mahrer in einer Aussendung fest.

FPÖ-Politiker Anton Mahdalik leitet jetzt rechtlich Schritte gegen Gewessler einQuelle: APA

Rechtliche Schritte gegen Gewessler vonseiten der FPÖ

Die FPÖ kündigt jetzt rechtliche Schritte gegen Gewessler an. Wie die Krone berichtete, bringt FPÖ-Verkehrssprecher Anton Mahdalik eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Die Justiz soll prüfen, ob Gewessler den Strafbestand nach Paragraf 180 erfüllt, sprich die vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt – weil ohne eine Umfahrung die Abgas- und Staubbelastung in massiv Wien steigt. Weiters soll geprüft werden, ob Gewessler ihre Amtsbefugnis vorsätzlich missbraucht hat. Parlamentarische Immunität genießt die Ministerin jedenfalls keine, so Mahdalik. Eine persönliche Haftung wäre demnach möglich.

Eine andere Möglichkeit wäre noch eine Ministeranklage. Minister können wegen schuldhafter Rechtsverletzungen beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden. Eine Verurteilung könnte durch Parlamentsbeschluss einen Amtsverlust nach sich ziehen. Dabei müsste der Regierungspartner ÖVP aber zustimmen. Weil dies ein offener Koalitionsbruch wäre, ist dies aber mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließen.