Verkehrsministerin Leonore Gewessler lässt nicht locker: Zwar dürfte ihr Vorhaben an den Vorgaben des österreichischen Gesetzes scheitern. Das hindert sie aber nicht daran, ihren Plan immer wieder aufs Neue hinauszuposaunen. Raser sollen bald ihr Auto verlieren, erklärte die Grünen-Ministerin neuerlich. Jene Autofahrer, die zu schnell unterwegs sind, will sie künftig enteignen.

Gesetzesnovelle in Planung

An den letzten Details des geplanten Schlags gegen Raser werde noch gefeilt. Wer im Ortsgebiet um 60 km/h, außerhalb um 70 km/h zu schnell unterwegs ist und dabei erwischt wird, der soll sein Auto abgeben müssen. Anschließend soll das Fahrzeug versteigert werden. „Wir werden Rasern künftig die Tatwaffe wegnehmen, zum Schutz von uns allen“, sagt die Verkehrsministerin gegenüber oe24.

Gewessler hat sie anscheinend weniger auf jene abgesehen, die den Verkehr behindern, als jene, die zu schnell fahren. Im Bild: Kilmakleber der Letzten Generation.APA/dpa/Christian Charisius

Neu ist das alles nicht. Bereits Anfang Dezember 2022 hat Gewessler erklärt: Bei extremen Überschreitungen und Wiederholungstätern sei Enteignung angesagt. Damit werde verhindert, dass Raser wieder unterwegs sind und andere in Gefahr bringen, meinte Gewessler. „Wer kein Auto mehr hat, kann nicht mehr rasen“, konstatierte sie.

FPÖ: Das erinnert an autoritäre Regime

Scharfe Kritik an der geplanten Gesetzesnovelle hagelte es damals von der FPÖ: „Die Beschlagnahme von Privateigentum erinnert an autoritäre Regime und ist mit einem demokratischen Rechtsstaat unvereinbar“, erklärtem FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann Herbert Kickl und FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker.

Hafenecker (FPÖ) warnt vor Enteigungsphantasien.

Fakt ist: Der Staat kann nicht so einfach Menschen enteignen. Das stellt das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch klar. Bisher konnte Gewessler also ihr Anliegen nicht durchbringen. Doch sie spricht weiterhin davon.

Härtere Strafen für Handy am Steuer und Fahren ohne Gurt

Auch ansonsten will sie Straßen-Rowdys mit härteren Strafen von bis zu 10.000 Euro bestrafen. Wer darüber hinaus mit Handy am Steuer erwischt wird, muss 100 Euro (bisher 50) bezahlen. Wer mit dem Handy auch noch in eine Radarfalle tappt, gibt 140 Euro ab. Ohne Gurt sind 50 Euro (statt 35) fällig.