Österreich emittiert in etwa genauso viele Treibhausgase wie 1990. Bis 2030 sollen die Emissionen aber halbiert werden. Damit das tatsächlich gelingt, hat der österreichische Klimarat nach langen – und teuren – Beratungen 93 Empfehlungen abgegeben. Sie sollen garantieren, dass Österreich bis 2040 klimaneutral wird.

Abnahmepflicht für krummes Gemüse

Eines der Anliegen der 88 Klimaräte: Anti-Diskriminierung für Obst und Gemüse. Künftig soll auch der Benachteiligung und Ungleichbehandlung von bestimmten Lebensmitteln der Kampf angesagt werden. Ob auch die Einrichtung einer Anti-Diskriminierungsstelle geplant ist, verrät die Klimarat nicht.

Fakt ist: Benachteiligung aufgrund von wahrnehmbaren Merkmalen – wie der äußeren Form – ist künftig auch bei Ernährung No-Go. So soll krummes Gemüse nicht mehr gegenüber anderen Nahrungsmitteln zurückgedrängt werden, das wäre unfair. Eine Abnahmepflicht für krummes Gemüse – krumme Gurken etwa – soll künftig daher gelten.

Öffentliche Verteiler-Kühlschränke

Noch weitere Verhaltensänderungen beim Essen sollen verordnet werden: So soll die Vernichtung von Lebensmitteln verboten, die Verwendung klimafreundlicher Lebensmittel in Restaurants und Großküchen aber verpflichtend werden.

Die 15 am Prozess beteiligten Wissenschaftler sind überzeugt: „Die von den Klimarät:innen, einem Querschnitt der österreichischen Bevölkerung, vorgeschlagenen Maßnahmen zeigen, dass die Bürger:innen zu weitreichenden Verhaltensänderungen jenseits der Komfortzone bereit sind.“ Ob dazu auch öffentliche Verteiler-Kühlschränke gehören, wie vom Rat vorgeschlagen? Demnach würden Eiskästen künftig gemeinschaftlich genützt werden.

Klima-Sünde muss noch teurer werden – trotz Inflation

Über die Teuerungskrise scheinen sich die Mitglieder des Klimarats keine allzu großen Sorgen zu machen – zumindest nicht die verbliebenen 88 Klimaräte, denn ursprünglich waren es ja 100. So soll der CO2-Preis deutlich angehoben werden, bis 2025 auf 120 Euro pro Tonne und bis 2030 auf 240 Euro pro Tonne. Eine CO2-Bepreisung ist auch bei Baustoffen vorgesehen, und der Mengenrabatt für Lebensmittel soll verboten werden – denn ansonsten würden die Menschen ja zu viel einkaufen. Höhere Steuern soll es auch für klimaschädliche Fahrzeuge geben.

Man sieht: Die Rekord-Inflation ist offensichtlich halb so schlimm, es gibt noch Luft nach oben.

Grundrecht auf Klimaschutz

Weiterer Eckpunkt: Ein einklagbares Grundrecht auf Klimaschutz. Unklar ist dabei, gegenüber wem dieses Grundrecht geltend gemacht werden kann, ob nur gegenüber dem Staat oder auch gegenüber Mitmenschen, die es mit dem Klimaschutz nicht ganz so ernst meinen, und dadurch das Grundrecht der Anderen auf umfassenden Klimaschutz verletzen.

Tatsächlich wird kein Bereich ausgeklammert. So soll auch noch der Denkmalschutz an den Klimaschutz angepasst werden.

Für Autofahrer wird es eng

Weitreichende Folgen hätte der Vorschlag, keine neuen Verbrenner bereits ab 2027 zuzulassen. Die E-Mobilität hat sich noch bei weitem nicht durchgesetzt. Sämtliche Autos wären im Straßenverkehr nicht mehr zugelassen. Doch selbst wenn die Umstellung bis dahin gelingen sollte, würden Autofahrer gemäß dem Wunsch des Klimarats weiterhin das Nachsehen haben. So sollen gleichzeitig „City-Maut und autofreie Innenstädte“ forciert, ein monatlicher autofreier Tag in allen größeren Städten eingeführt und Firmenautos reduziert werden. Immerhin: Eine Entlastung ist auch vorgesehen, nämlich die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrrädern.

Konsumenten wie Produzenten werden auch in sämtlichen anderen Bereichen gefordert: Die Reparierbarkeit von Produkten soll verpflichtend gemacht werden, und die Vernichtung von Neuwaren verboten werden. Möglicherweise wird das alles ein wenig kompliziert und teuer – aber auf jeden Fall klimagerecht.