Der medizinische Sachverständige sprach im Ermittlungsverfahren von “reinem Glück”, dass es in der Nacht zum 19. Februar in der Grazer Innenstadt nicht Tote gegeben hatte, nachdem die beiden angeklagten Schülerinnen im Drogen- und Alkoholrausch eine unfassbare Blutspur gezogen hatten. Nachdem sie ein gemeinsamer Freund aus der Wohnung warf, steckten sie sich mehrere Küchenmesser ein, legten Feuer im Klo und zogen Richtung Mondscheingasse los.

Dort begegneten sie einem Studenten (22), den sie zuvor noch nie gesehen hatten. Ohne Vorwarnung stachen sie 13 Mal auf ihn ein. Das Opfer erlitt Schnitte und Stiche in Brust und Rücken, kam schwer verletzt ins LKH Graz.

Gutachter erklärte Mädchen für zurechnungsfähig

Die Mädchen zogen weiter, attackierten erneut zwei Passanten. Einem stachen sie dabei in den Kopf. Anschließend schrieben sie einem Bekannten: “Wir haben Menschen umgebracht. Wir müssen weg von Graz.”

Chats, die sie schwer belasteten, weil sie dokumentierten, dass die Schülerinnen sehr wohl wussten, was sie taten. Der Gerichtsgutachter sprach deshalb von “Zurechnungsfähigkeit, aber doch eingeschränkt” – wegen der Drogen und des Alkohols.

Die Geschworenen erkannten auf zweifachen Mordversuch und absichtlich schwere Körperverletzung, das Gericht schickte die Teenager (nicht rechtskräftig) für 13 Jahre hinter Gitter. Sie wurden in ein therapeutisch-forensisches Zentrum – früher Anstalt für geistig abnorme Straftäter – eingewiesen.

Das Flehen einer der Angeklagten wurde nicht erhört: “Mit tut alles sehr leid, ich bitte um eine zweite Chance, ich möchte die Matura machen.”