Mit einem neuen Erlass soll die Polizei an der österreichisch-ungarischen Grenze entlastet werden. Erstaufnahmegespräche nach Flüchtlingsaufgriffen sollen künftig nicht nur an der Grenze durchgeführt werden, sondern auch in anderen Bundesländern, bestätigte das Innenministerium erst auf Nachfrage der “Presse”. Dazu erhalten die aufgegriffenen Personen nach Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlicher Behandlung ein gratis Zugticket.

Potenzielle Asylwerber bekommen Zugticket und Zettel mit Adresse

Mit dem seit Donnerstag in Kraft befindlichen Erlass sollen die polizeilichen Schritte auf rund 20 Minuten verkürzt werden. Wie bisher werden die Identität festgestellt, Fingerabdrücke genommen und der Datenbankabgleich durchgeführt. Anschließend erhält ein Teil der Flüchtlinge aber ein Zugticket sowie die Adresse einer Landespolizeidirektion, wo das Erstaufnahmegespräch erfolgen soll. Dafür kann die bisherige 48-Stunden-Frist auch überschritten werden, heißt es im Erlass.

Völlige Überlastung bei der Registrierung

Derzeit kommt es im Burgenland aufgrund des großen Andrangs zu einem Flaschenhals, obwohl schon jetzt Polizisten aus anderen Bundesländern aushelfen. Innerhalb von 48 Stunden müssen die Beamten die Identität der Flüchtlinge feststellen, ihre Fingerabdrücke nehmen, einen Datenbankabgleich wegen eventuell bereits in anderen Staaten anhängigen Asylverfahren vornehmen sowie ein Erstaufnahmegespräch durchführen. Erst dann ist das Verfahren beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA).

Diese Schritte dauern je nach Verfügbarkeit eines Dolmetsch bis zu zehn Stunden, hieß es aus dem Ministerium. Zuletzt seien daher trotz Unterstützung durch Polizisten aus anderen Bundesländern hunderte Personen im Wartebereich gewesen.

Asylwerber können frei in andere Staaten weiter reisen

Positiver “Nebeneffekt”.  Viele Erstaufnahmegespräche könnten jetzt auch ganz wegfallen: Jene Personen, die gar nicht in Österreich um Asyl ansuchen wollen, sondern etwa ohnehin in andere Staaten weiterreisen, können auf das Gespräch und ein mögliches Asylverfahren in Österreich verzichten. Damit erhöhen sie ihre Chancen in einem anderen Staat, weil laut Dublin-Verordnung Asylanträge inhaltlich nur durch einen Staat geprüft werden sollen. Im Schnitt plante zuletzt die Hälfte der Aufgegriffenen die Weiterreise in ein anderes Land.