Ärzte dürfen ungeimpfte Patienten nicht schlechter behandeln. Diese Auffassung vertritt der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags in einem neuen Gutachten. Auslöser war ein Vorstoß der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in Berlin und Baden-Württemberg, wonach nicht geimpften Patienten, sollten sie wegen einer Corona-Erkrankung im Spital behandelt werden, einen Teil der Kosten selbst übernehmen sollten.

Ebenfalls sei es nicht zulässig, dass Hausärzte infizierte Patienten ablehnen, wenn vor Ort Gefährdungen durch geeignete und zumutbare Schutzmaßnahmen beherrscht werden können, wie das Online-Magazin “Telepolis” berichtet.