Seit 1. November des Vorjahres befand sich das gesamte Bundesgebiet, mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal, auf der Liste der “Roten Liste” des RKI.

Mit der neuen Regelung entfällt sowohl die Quarantänepflicht als auch die Pflicht zur Registrierung vor der Einreise nach Deutschland. Bereits bisher waren vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete mit einem entsprechenden Nachweis zumindest von der Quarantänepflicht ausgenommen. Für Flugreisende, die einen deutschen Flughafen als Ziel haben, gilt weiterhin die 3-G-Nachweispflicht.

Köstinger: "Wichtiger Schritt" für den Tourismus

Auch Italien oder Tschechien sowie Teile der Schweiz, Kroatiens und Frankreichs entfernte das RKI von der Liste der Risikogebiete. Uruguay wurde indes zu den Virusvariantengebieten, also den Gebieten mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten, hinzugefügt.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Außenminister Alexander Schallenberg (beide ÖVP) freuten sich über die Aufhebung der Reisewarnung durch Deutschland als “wichtigen Schritt” hin zur Normalität und für die Sommerurlaubssaison. Reisefreiheit sei kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, so Schallenberg. (APA)