Damit der Handel nachhaltig offenhalten kann, nimmt die Branche die heute verkündeten 2G-Kontrollen zu Kenntnis. Eine machbare Umsetzung, ohne unverschuldet hohe Strafen zu riskieren und ohne durch Eingangskontrollen “das Kind mit dem Bade auszuschütten”, bevor eine Kundenbeziehung überhaupt entstehen kann, ist der Branche wichtig, um die Einhaltung in der gewohnten Sorgfalt sicherstellen zu können.

“Der Handelsverband hat sich bis zuletzt stark dafür eingesetzt, dass Kontrollen nicht nur beim Eingang, sondern auch spätestens beim Bezahlen erfolgen dürfen, da dies in der Praxis besser umsetzbar ist. In einer weiteren Hochphase der Pandemie ist die 2G-Kontrolle im Zuge des Erwerbs von Waren an der Kassa eine Maßnahme, die wir in Kauf nehmen, um offenhalten zu können”, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Praxistauglichkeit der 2G-Kontrollen wesentlich

Flächendeckende 2G-Kontrollen im Eingangsbereich der Geschäfte wären für viele Klein- und Mittelunternehmen nicht umsetzbar gewesen, denn für diese hätte in den meisten Fällen zusätzliches Personal eingesetzt werden müssen, was für viele Händler angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage derzeit unmöglich ist. Wenn man beispielsweise an Lagen denkt, die temporär starke Nachfrage durch ankommende öffentliche Verkehrsmittel verzeichnen, hätten Eintrittskontrollen für viele geimpfte oder genesene Spontankäufer eine zu mühsame Eintrittsbarriere dargestellt. Weniger Kunden bedeuten weniger Umsatz und dies gefährdet wiederum Arbeitsplätze und das “Amazon-Förderungsprogramm” würde weiter befeuert werden.

Die kurzen Aufenthaltsdauern und der lose Kundenkontakt bei durchgängiger FFP2-Maskenpflicht machen den Handel zu einem “Safespot”. Selbstverständlich wird der Handel aber im Rahmen der Sorgetragungspflicht zusätzlich zu den Präventivmaßnahmen auch bei den Kontrollen bemüht sein, ehestmöglich Kontrollen im Geschäftslokal durchzuführen.

Neue Quarantäne-Regeln beugen breitflächige Personalausfälle vor

Der Handelsverband dankt der Bundesregierung und dem Krisenstab GECKO für den Einbezug im Vorfeld und bedankt sich im Namen der österreichischen Lebensmittelhändler, die zur kritischen Infrastruktur zählen, für die Anpassung der Kontaktpersonenregelung, um die Aufrechterhaltung des Betriebes gewährleisten zu können.

Positiv hervorzuheben ist für alle Handelsbetriebe auch, dass man künftig keine Kontaktperson mehr sein wird, wenn man 3 Mal immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das wird breitflächige Personalausfälle eindämmen.