Billig waren die Regelverstöße im Straßenverkehr schon bisher nicht. Doch jetzt langt der Gesetzgeber noch mal kräftig hin. Vor allem im Visier: das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, das sich in den vergangenen Jahren neben der überhöhten Geschwindigkeit zur Unfallursache Nummer eins entwickelt hat. Stichwort: Ablenkung.

Bislang waren die Autofahrer noch mit 50 Euro dabei. Ab Montag werden 100 Euro fällig, wenn sie unmittelbar erwischt werden und ein Organmandat erhalten. Noch deftiger wird die Strafe, wenn eine Anzeige erfolgt, weil der Handy-Verstoß beispielsweise auf Blitzer-Fotos zu erkennen ist. Macht dann ab 1. Mai 140 statt bislang 72 Euro.

Auch Gurt-Verstöße werden ab 1. Mai deutlich teurer

Doch es gibt weitere “Zugaben” im Strafenkatalog. Ein nicht angelegter Sicherheitsgurt schlägt ab nächster Woche mit 50 Euro zu Buche. Bislang wurde dies mit 35 Euro sanktioniert. Den gleichen Tarif haben dann Motorradfahrer, die auf ihren Helm vergessen haben. In beiden Fällen gilt: Bei einer Anzeige wird die Strafe noch verdoppelt, steigt also von 50 auf 100 Euro an.

ARBÖ hält nichts von Strafverdoppelungen

Die neue Strafverschärfung hat nicht nur Befürworter, der ARBÖ ist naturgemäß skeptisch: “Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Delikte nicht durch die Verdoppelung der Strafen nicht zurückgehen wird. Jemand der immer noch ohne Freisprecheinrichtung hinter dem Steuer telefoniert, wird dies auch in Zukunft tun”, glaubt ARBÖ-Rechtsexperte Johann Kopinits.