Mittlerweile sind die Negativzinsen auch bei den Kleinanlegern angekommen, wie einer Untersuchung der Vergleichsportale Verivox und Biallo ergab. Einige Banken verlangen schon ab 5000 oder 10.000 Euro ein “Verwahrentgelt” für Tagesgeld-, Giro- oder Verrechnungskonten, andere haben einen Freibetrag bis 50.000 Euro. Dies sei angeblich eine Folge des Strafzinses auf Bankeinlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB).

Bis zur Finanzkrise 2008 kletterte der Einlagezins auf 3,25 Prozent. Danach schlitterte die EZB zusehends in eine ultralockere Geldpolitik, aus der sie seither nicht mehr hinausfindet. Im Juni 2014 senkte sie den Zins für Geschäftsbanken schließlich auf minus 0,1 Prozent. Seit September 2019 gilt ein durch die EZB festgelegter Zinssatz für die Einlagefazilität von -0,50 Prozent. Das kommt auch die Geschäftsbanken teuer.

Zinsänderung erst für Herbst erwartet

Die rechtlich umstrittenen Sondergebühren treffen zurzeit vor allem Neukunden, einige Banken haben aber bereits Vertragskündigungen bei Bestandskunden durchgeführt. Verbraucherschützer sehen die Maßnahmen kritisch und haben dagegen geklagt: In zwei – noch nicht rechtskräftigen – Urteilen entschieden sowohl das Landgericht Düsseldorf als auch das Landgericht Berlin, dass keine gesonderten Verwahrentgelte für Tagesgeld- und Girokonten berechnet werden dürfen.

Die EZB hält unterdessen unbeirrt an den Null- bzw. Minuszinsen fest, trotz Inflation. Der EZB-Leitzins liegt weiterhin bei null Prozent, der “Einlagefazilität” genannte Strafzins beträgt minus 0,5 Prozent. Bei der jüngsten Sitzung des EZB-Rates am 10. März wurden keine Zinsänderungen beschlossen. Zinsänderungen werden erst ab Herbst erwartet.