Mehrere Initiatoren, darunter auch der bekannte Mediziner Dr. Martin Sprenger von der Uni Graz, möchten Popularbeschwerde gegen den ORF einreichen. In einem Rundschreiben nennen sie “die Verwendung irreführender Statistiken (z.B. Inzidenz geimpfter versus nicht geimpfter Personen) und die Ignoranz wesentlicher Datenquellen oder wissenschaftlicher Erkenntnisse (z.B. Ansteckungsgefahr durch geimpfte Personen, guter Schutz nach einer Infektion)” als Hauptgründe für ihr Bestreben. Der ORF habe Kinder als Top-Gefährder dargestellt und sei während der Pandemie zu einer Hardliner-Plattform verkommen.

Pro zahlendem Haushalt gilt nur eine Unterschrift

Unterzeichnen kann die Unterstützungserklärung jede Person, die GIS-Gebühren bezahlt. Der Haken: Pro zahlendem Haushalt wird nur eine Unterschrift gezählt. “Für eine Popularbeschwerde brauchen wir gemäß ORF-Gesetz 120 Personen, die diese mit ihrem Namen unterstützen. Diese Personen müssen die Rundfunkgebühr entrichten (oder von dieser im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes befreit sein), oder aber mit einer solchen Person im gemeinsamen Haushalt leben. Bittet achtet darauf, dass leider nur 1 Unterstützungserklärung pro gebührenentrichtendem (bzw. gebührenbefreiten) Haushalt abgegeben werden kann.”, heißt es im Rundbrief. Die Initiatoren betonen außerdem “Es handelt sich um ein reines Zivilprojekt, so wie auch die vorangegangene Petition „Initiative Kinder in der Schule 2022“, unabhängig von jeglicher politischer Partei oder Organisation”.

Das ausgefüllte Dokument kann noch bis 28. Jänner an kinderinderschule@olex.at gesendet werden.