Der eXXpress berichtete als erstes Medium des Landes über den Fragenkatalog des VfGH. Die Auffassung, dass der Gesundheitsminister Probleme haben werde, die Fragen zu beantworten, teilt auch Verfassungsjurist Heinz Mayer. Er denke nicht, dass das Ministerium alle Fragen auch beantworten wird können. Es fehlte in manchen Bereichen ganz einfach vor allem an brauchbaren Daten. Theoretisch könnten die Maßnahmen als rechtswidrig eingestuft werden – was als unwahrscheinlich gilt, konstatiert der Experte in der “Krone”.

Der Fragenkatalog wurde vom Linzer Uni-Professor Andreas Hauer, der von der FPÖ für den VfGH nomiert worden war, verfasst. Dass im Vorfeld einer möglichen Verhandlung Stellungnahmen eingeholt werden, sei üblich. Entscheidungen fallen allerdings immer im Kollegium, wurde am VfGH versichert.

Wieviele Österreicher sind “an” oder nur “mit” Covid gestorben?

Und das sind die Fragen der Verfassungsrichter:

Der VfGH will wissen, ob die Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Also die “an-” oder “mit Covid” Frage. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH gerne die Begründung.

Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid Todes- und Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich? Wo nur ein bedeutungsloser „positiver“ Test? Und die Höchstrichter fragen nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten.

Für die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister ebenfalls Belege erbringen.

Konkrete Fragen zum Nutzen der Impfung

Weiteres Thema im Fragen-Konvolut, aus dem Chris Veber zitiert: Der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, mit 0,15%. Er fragt, wie die absolute und relative Risikoreduktion einer Impfung zu verstehen ist. Der VfGH will wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen ist. Vebers Kommentar dazu: “Die 95% Wirksamkeitslüge ist am Ende.”

Zusätzlich wird auch die „Pandemie der Ungeimpften“ in Frage gestellt: Der Gesundheitsminister muss beantworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ das Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiko senkt. Da „es dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen scheint, dass auch Personen mit Covid-Schutzimpfung sich mit Sars-Cov-2 infizieren, an Covid erkranken und Sars-Cov-2 übertragen können“

Der VfGH will auch das Hospitalisierungs-Risiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung wissen, aufgegliedert nach Alterskohorten und Zahl der Impfungen. Hier kommen die Impfnebenwirkungen ins Spiel, die bisher ziemlich ignoriert worden sind.