Stand Wochenende sind nach wie vor 1,5 Millionen Österreicherinnen und Österreicher nicht gegen das Corona-Virus geimpft. Ihre ablehnende Haltung könnte für sie ab Februar drastische Konsequenzen haben – nicht nur Geldstrafen (die genaue Höhe dieser Geldstrafen laut dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Impfpflicht in Österreich können Sie der Infobox am Ende des Artikels entnehmen, Anm.) drohen, sondern wie berichtet auch bis zu einem Jahr Beugehaft. Die Kosten für die Unterbringung müssten die Betroffenen dabei selbst bezahlen. Und damit nicht genug: Die Impfpflicht soll “natürlich” auch den Arbeitsplatz betreffen, wie Wiens SPÖ-Stadtchef in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin “profil” betont. Das hätte drastische Folgen.

Fachkräftemangel droht massive Verschärfung

Denn hunderttausende ungeimpfte Österreicher müssten ab Februar um ihren Job bangen. Die logische Folge einer Impfpflicht am Arbeitsplatz kann nämlich nur die Kündigung bei einem Verstoß sein: Lehrer, Verkäufer, Handwerker, Kellner, Friseure, Pfleger oder Sekretärinnen – sie alle wären davon betroffen. Und das könnte inmitten eines eklatanten Fachkräftemangels enorme Lücken in den Arbeitsmarkt und die Versorgung reißen, wenn reihenweise Mitarbeiter entlassen werden. Gleichzeit wären geimpfte Arbeitnehmer so gefragt wie nie und hätten besser Job- und Aufstiegschancen.

Befürworten Sie eine generelle Impfpflicht?

Der Gesetzesentwurf für die Impfpflicht sieht eine Strafhöhe von 600 Euro alle drei Monate vor, die Höchststrafe beträgt 3.600 Euro bzw. 2.400 Euro pro Jahr. Von der Impfpflicht ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren, Schwangere, Genesene bis 180 Tage nach dem positiven Test und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Das berichtete die “ZiB” am Sonntag.

Die Impfpflicht gilt ab 1. Februar 2022. Am 15. Februar 2022 bekommen alle Ungeimpften Post vom Gesundheitsminister mit der Aufforderung sich impfen zu gehen, ab 15. März werden dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt. Das Gesundheitsministerium bestätigt laut dem Bericht den Entwurf nicht und will nächste Woche die finale Gesetzesfassung veröffentlichen.