Die NEOS hatten nämlich ursprünglich bestritten, dass es ein solches Gespräch gab und waren rechtlich gegen einen entsprechenden Beitrag auf der Aufdeckerplattform EU-Infothek vorgegangen. Das Oberlandesgericht Wien hat dazu ausgeführt, dass nicht nur ein Einwirken auf das Aussageverhalten von Barthold unehrenhaft wäre, sondern dass es nach den in unserer Gesellschaft geltenden Moralvorstellungen „für eine politische Partei mit den Grundsätzen der NEOS ebenso bedenklich, daher ehrenrührig und kreditschädigend“ wäre, „wenn sich Peter Barthold mit Vertretern der NEOS bloß getroffen hätte, um mit diesen seine in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss („Ibiza“) bevorstehende Aussage zu besprechen“. Barthold war nämlich unter anderem auf Verlangen der NEOS zum Untersuchungsausschuss geladen worden.

Zeitpunkt des Treffens ist entscheidend

“Genau dieser Anschein besteht aber nun wegen des Treffens zwischen Barthold und Krisper, das stattfand, als Barthold bereits die Ladung zum Untersuchungsausschuss erhalten hatte”, betont EU-Infothek Herausgeber Gert Schmidt. Daher hat das Handelsgericht Wien am Dienstagabend mit mündlich verkündetem Urteil die Klage der NEOS abgewiesen. Sie haben dagegen Berufung angemeldet.