Der Verfassungsgerichtshof sieht, wie berichtet, Bundespräsident Van der Bellen in der Pflicht, über die Akten-Exekution zu entscheiden. Der VfGH habe nicht die Stellung eines “betreibenden Gläubigers”, Entscheidungen über weitere Schritte lägen also bei Van der Bellen. Dieser hat nun offenbar die Exekution beauftragt.

Er wird morgen, Donnerstag, das Straflandesgericht Wien mit der Durchsetzung des VfGH-Erkenntnisses vom 3. März im Zusammenhang mit der Aktenlieferung von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an den Ibiza-U-Ausschuss beauftragen. Van der Bellen betonte, dass es sich dabei um kein Strafverfahren handle, das Staatsoberhaupt spricht vielmehr von einem “Verfahren zur Informationsbeschaffung”.

Die Opposition hat sich an den Bundespräsidenten gewandt, weil die ihrem Dafürhalten nach die bisherigen Lieferungen nicht vollständig sind. Blümel betonte hingegen, dass er alles abgeliefert habe.

"Die einen sagen so, die anderen sagen so"

“Die einen sagen so, die anderen sagen so”, sagte Van der Bellen: “Ich bin vieles, aber kein Hellseher”. Da er nicht beurteilen könne, ob die Aktenlieferung vollständig und rechtskonform erfolgt sei, habe er das Gericht beauftragt, so Van der Bellen. (APA/red)