Im Namen der Republik!
Wegen der Veröffentlichung eines Artikels am 15.2.2022 auf der Website
www.exxpress.at mit der Überschrift „Alle Hintergründe zu Julian Hessenthaler: 15 Jahre in der Zelle – oder Freispruch?“, in welchem der Antragsteller Julian Hessenthaler hinsichtlich illegalem Waffenbesitz und Einschüchterungsversuchen gegenüber Zeuginnen als überführt und schuldig hingestellt wurde, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller dessen Unschuldsvermutung verletzt. Die Antragsgegnerin web eXXpress Medien Holding GmbH wurde zur Zahlung einer Entschädigung nach § 7b Abs 1 MedienG an den Antragsteller Julian
Hessenthaler, zur Urteilsveröffentlichung sowie zum Kostenersatz verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien,
Abteilung 42, am 30. Mai 2022